Man hat mittlerweile das Gefühl, dass es sich bei der von maltesischen Online Glücksspiel- und Sportwettenanbietern immer und immer wieder vorgebrachten Argumentation um eine Art Totschlagargument handelt.
Zum wiederholten Male reichten maltesische Unternehmen Klage vor deutschen Gerichten wegen eines angeblichen Verstoßes deutscher Gesetze gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit ein. Man hat es vermutlich bereits geahnt, denn der Ausgang der Klage verlief wie immer. Die Anbieter holten sich eine blutige Nase, diesmal jedoch von Deutschlands höchstem Gericht, dass die Klage krachend abwies.
Maltesische Online Wettanbieter wollten sich um die deutsche Glücksspielsteuer drücken – Antrag abgewiesen
Am Dienstag, den 08. April 2025, kam es in Karlsruhe zum Showdown, wieder einmal muss man fast schon sagen. Auf der einen Seite ausländische Vertreter der Online Sportwettenbranche, auf der anderen der Gesetzgeber. Treffpunkt war dieses Mal das Bundesverfassungsgericht, denn die Wettanbieter gingen jetzt in die Vollen und legten gar Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Ziel war klar, sie möchten gerne von der deutschen Glücksspielsteuer in Höhe von 5,3 % des Einsatzes ausgenommen werden.
Ihre Argumentation war jedoch alles andere als neu, denn sie sehen in dem deutschen Gesetz einen klaren Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit. Ja, gar einen Wettbewerbsnachteil würden sie erhalten. Da sich ihr Firmensitz in Malta befindet, würden sie ja bereits dort Steuern an die maltesische Steuerbehörde entrichten und in Deutschland noch einmal besteuert werden. Diese Doppelbesteuerung wäre unzulässig und deshalb müssten sie in Deutschland keine weitere Steuer abführen.
Bundesverfassungsgericht beruft sich auf Urteil des Europäischen Gerichtshof weitere Urteile stehen noch aus
Das Bundesverfassungsgericht sah dies nicht so, denn schließlich habe der Europäische Gerichtshof bereits im Jahre 2020 ein vergleichbares Urteil gefällt. Damals ging es jedoch um einen Rechtsstreit zwischen Italien und maltesischen Anbietern. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage ebenfalls ab, weshalb auch das Bundesverfassungsgericht diesem Urteil folgte. Außerdem argumentierten die Richter, dass die Steuer der Begrenzung des Glücksspiels und der Vermeidung von Spielsucht diene, weshalb keine Verletzung der Berufsfreiheit vorliege.
Der ganz große Knall wird jedoch in naher Zukunft erwartet, denn der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich momentan mit der Situation von vor 2021. Damals konnten in Deutschland keine Glücksspiel- oder Wettlizenzen erworben werden. Deshalb entschieden deutsche Gerichte reihenweise, dass die entstandenen Verluste sowie die eingezahlten Beträge zu erstatten seien. Die maltesischen Wett- und Glücksspielanbieter argumentieren dagegen, wie soll es auch anders sein mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit.