Steuerliche Bevorzugung unzulässig: Staatliche Spielbanken zur Rückzahlung inkl. Zinsen verdonnert

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Der deutsche Staat lässt keine Gelegenheit verstreichen, das in Deutschland geltende Glücksspielmonopol mit dem Spielerschutz zu begründen. Was sich zunächst als gutes Argument anhört, stellt sich bei näherem Hinsehen jedoch häufig als geradezu heuchlerisch heraus.

Entlarvt werden die Behörden für gewöhnlich vor Gericht und nicht selten dauert es Monate, bis diese Vorgänge ihren Weg an die Öffentlichkeit finden. Genauso verhält es sich auch mit der jüngsten Entscheidung der Kommission der Europäischen Union zu den steuerlichen Vergünstigungen, die der Staat praktischerweise nur seinen eigenen Spielbanken gewährt.

Steuerliche Beihilfen an staatliche Spielbanken, was ist passiert?

In Deutschland gehört die Glücksspielregulierung bekanntlich zum Aufgabenbereich der einzelnen Bundesländer. Dies gilt nach wie vor für sämtliche im Bundesgebiet ansässigen Spielbanken. Die Bertreiberunternehmen der staatlichen Spielbanken profitieren dabei von einer einzigartigen Steuerregelung. Die Regelung wurde eigens für diese Firmen ins Leben gerufen und sollte die Besteuerung von Spielbanken vereinfachen.

Das Ziel der Steuerregelung für Spielbanken war es, die zahlreichen anfallenden Einzelsteuern wie etwa die Vergnügungssteuer oder die Einkommens- sowie die Körperschaftssteuer zu ersetzen. Mehrere private Wettbewerber sahen in der Regelung jedoch eine versteckte Steuererleichterung, die den staatlichen Spielbanken einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Sie legten daher bei der EU-Kommission eine formelle Beschwerde ein und diese leitete wiederum ein Verfahren gegen die Bundesrepublik ein.

Entscheidung gefallen – Staatliche Spielbanken müssen erhaltene Beihilfen + Zinsen erstatten

Die zuständige Kommission der Europäischen Union kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei dieser Beihilferegelung tatsächlich um einen unfairen Wettbewerbsvorteil handelt. Die im Rahmen der neuen Steuerregelung anfallende Steuerlast würde insgesamt betrachtet nämlich geringer ausfallen, als dies bei der Anwendung der Einzelsteuern der Fall wäre. Was die Sache jedoch kompliziert macht, ist, dass dies nicht pauschal für sämtliche deutsche Spielbanken gilt. 

Von der Kommission durchgeführte Testberechnungen führten zu dem Ergebnis, dass zumindest einige Spielbanken von einem Steuervorteil profitierten. Sie gab den deutschen Behörden daher vor, nachzuforschen, welche Spielbanken Steuervorteile erhielten und welche nicht. Das Bundesland Hamburg wurde vom Urteil ausgenommen, da die Hansestadt bereits proaktiv eine Sonderabgabe für seine Spielbanken einführte. Mithilfe der Sonderabgabe werden evtl. entstehende Steuervorteile verhindert.

Das Urteil der EU-Kommission zusammengefasst

 Die EU-Kommission kam in seinem Verfahren zu einem eindeutigen Ergebnis. Dabei wurde festgestellt, dass das in der Bundesrepublik Deutschland angewandte Verfahren zur Besteuerung von Spielbanken nicht mit den Regeln des EU-Binnenmarkts vereinbar sind. Deshalb wurde die Bundesrepublik dazu verurteilt, die gewährten Beihilfen von den Spielbanken zurückzufordern. Diese Erstattung muss darüber hinaus inkl. Zinsen erfolgen. 

Zunächst einmal muss die Bundesrepublik jedoch herausfinden, welche Casinos überhaupt von diesem Urteil betroffen sind. Anschließend muss der zurückzuzahlende Betrag bestimmt werden. Um welche Summe es sich daher insgesamt handelt, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht zweifelsfrei angegeben werden. 

 

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Editor

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